Über mich
Ihr persönlicher Ansprechpartner aus der Region
Dies wurde mir per Prüfung am 12. Juli 2014 in Neufahrn vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2188345 und Nummer 2188338 zuerkannt.
Ich versichere, dass ich alle Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über ermittelte Daten, Fakten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.
Lebenslauf
1984-1986 | Ausbildung zum Maurer bei der Firma Müller in Palmberg |
1998-2000 | Ausbildung zum Bautechniker der Fachrichtung Tiefbau an der PTL Eckert in Regenstauf |
07.2014 | Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Schäden an Gebäuden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilienbewertung, PersCert TÜV Rheinland |
04.2016 | Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden, PersCert TÜV Rheinland |
07.2019 | Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B |
09.2020 | Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C |
02.1989-04.1989 | Bavaria Bauschutz, Moosburg im Bereich Betonsanierung |
04.1989-09.1989 | Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung |
10.1990-12.1990 | Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung |
04.1991-09.1998 | Stratebau GmbH, Grafenau als Facharbeiter Tiefbau |
ab 1992 | als Vorarbeiter im allgemeinen Tiefbau |
ab 1994 | als Einbaumeister im bituminösen Straßenbau |
09.2000-03.2012 | Karl Bachl GmbH & Co KG, Deching als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau |
04.2012-02.2013 | Swietelsky Bau GmbH, Burghausen als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau |
07.2014-12.2014 | Praktikum bei der Architekturschmiede in Kirchdorf i. Wald als Bausachverständiger und Bauleiter im Tiefbau |
05.2015 | Selbständige Tätigkeit als Bausachverständiger |
2000 | Staatlich geprüfter Bautechniker, Fachrichtung Tiefbau |
2014 u.2016 | Bausachverständiger diverser Bereiche |
1992 | Vorarbeiterlehrgang in Stockdorf |
1996 | Führungstraining für Schachtmeister |
2001 | Sicherung von Arbeitsstellen |
2014 | Ausbildung zum Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung |
2016 | Ausbildung zum Bausachverständigen für Feuchteschäden und Schimmelpilzbewertung |
07.2019 | Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B |
09.2020 | Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C |
12.2021 | Asbestsanierung Sachkundelehrgang: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten |
05.2022 | Nachträgliche Bauwerksabdichtung nach WTA |
05.2022 | Typische Mängel in der Elektroinstallation |
05.2022 | Typische Schäden und Mängel an WDVS |
05.2022 | Typische Mängel in der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation |
Josef Andreas Roth
Am Mühlfeld 2
94518 Spiegelau
Telefon: 08553 9790321
(Werktags von 18:00 - 20:00)
Mobil: 0152 33745563
Allgemeines über Gutachter und schriftliche Auswertungen
Ich versichere, dass ich Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über die ermittelten Daten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.
Sachverständige für Immobilienbewertung und Bausachverständige für Schäden an Gebäuden, Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden erstatten Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§ 11 SVO).
Über die erbrachten und bewerteten Leistungen führen Sachverständige entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO). Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Alle Immobiliengutachter verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
Alle Feststellungen zu Beschaffenheit und tatsächlichen Eigenschaften der baulichen Anlagen und der durch den Sachverständigen begutachteten Bauteile werden ausschließlich nach den vom Auftraggeber überlassenen und zur Einsichtnahme vorgelegten Unterlagen und nach den Ergebnissen der Inaugenscheinnahme am Ortstermin bzw. in den Ortsterminen getroffen. Im Ortstermin bzw. in den Ortsterminen werden für das Gutachten nur die hier angegebenen Baustoffe – bzw. Bauteilprüfungen vorgenommen. Für das Gutachten werden keine Funktionsprüfungen oder Bodenuntersuchungen außer den hier angegebenen vorgenommen. Alle Feststellungen des Sachverständigen erfolgen, mit Ausnahme der unter Punkt 4 ggf. näher beschriebenen, durch Inaugenscheinnahme. Eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einschließlich Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen etc. bezogen auf den Bestand und seine Nutzung erfolgen nicht. Zerstörende Untersuchungen werden ggf. näher beschriebenen, nicht durchgeführt. Angaben über nicht sichtbare Bauteile und verwendete Baustoffe beruhen auf vorgelegte Unterlagen des Auftraggebers, auf gemachte Aussagen des Auftraggebers oder aus dessen Vermutungen. Bauteile und Baustoffe werden nicht auf Kontamination, chemischer oder biologischer Art, hin überprüft. Es wird davon ausgegangen, dass keine Kontamination (außer durch einen augenscheinlich erkannten Schimmelpilzbefall) vorliegt.
Gutachten unterliegen dem Urheberschutz, es ist nur für die Auftragnehmer und für den vertraglich bestimmten Zweck bestimmt. Mit dem Sachverständigenvertrag werden nur Rechte der Vertragsparteien begründet. Nur der Auftraggeber und der Sachverständige können aus dem Sachverständigenvertrag und dem Gutachten gegenseitige Rechte geltend machen.
Ihr persönlicher Ansprechpartner aus der Region
Dies wurde mir per Prüfung am 12. Juli 2014 in Neufahrn vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2188345 und Nummer 2188338 zuerkannt.
Ich versichere, dass ich alle Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über ermittelte Daten, Fakten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.
Lebenslauf
1984-1986 | Ausbildung zum Maurer bei der Firma Müller in Palmberg |
1998-2000 | Ausbildung zum Bautechniker der Fachrichtung Tiefbau an der PTL Eckert in Regenstauf |
07.2014 | Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Schäden an Gebäuden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilienbewertung, PersCert TÜV Rheinland |
04.2016 | Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden, PersCert TÜV Rheinland |
07.2019 | Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B |
09.2020 | Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C |
02.1989-04.1989 | Bavaria Bauschutz, Moosburg im Bereich Betonsanierung |
04.1989-09.1989 | Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung |
10.1990-12.1990 | Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung |
04.1991-09.1998 | Stratebau GmbH, Grafenau als Facharbeiter Tiefbau |
ab 1992 | als Vorarbeiter im allgemeinen Tiefbau |
ab 1994 | als Einbaumeister im bituminösen Straßenbau |
09.2000-03.2012 | Karl Bachl GmbH & Co KG, Deching als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau |
04.2012-02.2013 | Swietelsky Bau GmbH, Burghausen als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau |
07.2014-12.2014 | Praktikum bei der Architekturschmiede in Kirchdorf i. Wald als Bausachverständiger und Bauleiter im Tiefbau |
05.2015 | Selbständige Tätigkeit als Bausachverständiger |
2000 | Staatlich geprüfter Bautechniker, Fachrichtung Tiefbau |
2014 u.2016 | Bausachverständiger diverser Bereiche |
1992 | Vorarbeiterlehrgang in Stockdorf |
1996 | Führungstraining für Schachtmeister |
2001 | Sicherung von Arbeitsstellen |
2014 | Ausbildung zum Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung |
2016 | Ausbildung zum Bausachverständigen für Feuchteschäden und Schimmelpilzbewertung |
07.2019 | Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B |
09.2020 | Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C |
Josef Andreas Roth
Am Mühlfeld 2
94518 Spiegelau
Telefon: 08553 427313
(Werktags von 18:00 - 20:00)
Mobil: 0152 33745563
Allgemeines über Gutachter und schriftliche Auswertungen
Ich versichere, dass ich Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über die ermittelten Daten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.
Sachverständige für Immobilienbewertung und Bausachverständige für Schäden an Gebäuden, Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden erstatten Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§ 11 SVO).
Über die erbrachten und bewerteten Leistungen führen Sachverständige entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO). Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Alle Immobiliengutachter verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
Alle Feststellungen zu Beschaffenheit und tatsächlichen Eigenschaften der baulichen Anlagen und der durch den Sachverständigen begutachteten Bauteile werden ausschließlich nach den vom Auftraggeber überlassenen und zur Einsichtnahme vorgelegten Unterlagen und nach den Ergebnissen der Inaugenscheinnahme am Ortstermin bzw. in den Ortsterminen getroffen. Im Ortstermin bzw. in den Ortsterminen werden für das Gutachten nur die hier angegebenen Baustoffe – bzw. Bauteilprüfungen vorgenommen. Für das Gutachten werden keine Funktionsprüfungen oder Bodenuntersuchungen außer den hier angegebenen vorgenommen. Alle Feststellungen des Sachverständigen erfolgen, mit Ausnahme der unter Punkt 4 ggf. näher beschriebenen, durch Inaugenscheinnahme. Eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einschließlich Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen etc. bezogen auf den Bestand und seine Nutzung erfolgen nicht. Zerstörende Untersuchungen werden ggf. näher beschriebenen, nicht durchgeführt. Angaben über nicht sichtbare Bauteile und verwendete Baustoffe beruhen auf vorgelegte Unterlagen des Auftraggebers, auf gemachte Aussagen des Auftraggebers oder aus dessen Vermutungen. Bauteile und Baustoffe werden nicht auf Kontamination, chemischer oder biologischer Art, hin überprüft. Es wird davon ausgegangen, dass keine Kontamination (außer durch einen augenscheinlich erkannten Schimmelpilzbefall) vorliegt.
Gutachten unterliegen dem Urheberschutz, es ist nur für die Auftragnehmer und für den vertraglich bestimmten Zweck bestimmt. Mit dem Sachverständigenvertrag werden nur Rechte der Vertragsparteien begründet. Nur der Auftraggeber und der Sachverständige können aus dem Sachverständigenvertrag und dem Gutachten gegenseitige Rechte geltend machen.