Über mich

Sachverständigenbüro Roth

Ihr persönlicher Ansprechpartner aus der Region

Als freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung verfüge ich über die zur Erstellung von Gutachten notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten.

Dies wurde mir per Prüfung am 12. Juli 2014 in Neufahrn vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2188345 und Nummer 2188338 zuerkannt.

Ich versichere, dass ich alle Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über ermittelte Daten, Fakten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.

Lebenslauf

1984-1986Ausbildung zum Maurer bei der Firma Müller in Palmberg
1998-2000Ausbildung zum Bautechniker der Fachrichtung Tiefbau an der PTL Eckert in Regenstauf
07.2014Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Schäden an Gebäuden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilienbewertung, PersCert TÜV Rheinland
04.2016Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden, PersCert TÜV Rheinland
07.2019Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B
09.2020Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C
02.1989-04.1989Bavaria Bauschutz, Moosburg im Bereich Betonsanierung
04.1989-09.1989Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung
10.1990-12.1990Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung
04.1991-09.1998Stratebau GmbH, Grafenau als Facharbeiter Tiefbau
ab 1992als Vorarbeiter im allgemeinen Tiefbau
ab 1994als Einbaumeister im bituminösen Straßenbau
09.2000-03.2012Karl Bachl GmbH & Co KG, Deching als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau
04.2012-02.2013Swietelsky Bau GmbH, Burghausen als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau
07.2014-12.2014Praktikum bei der Architekturschmiede in Kirchdorf i. Wald als Bausachverständiger und Bauleiter im Tiefbau
05.2015Selbständige Tätigkeit als Bausachverständiger
2000Staatlich geprüfter Bautechniker, Fachrichtung Tiefbau
2014 u.2016Bausachverständiger diverser Bereiche
1992 Vorarbeiterlehrgang in Stockdorf
1996 Führungstraining für Schachtmeister
2001 Sicherung von Arbeitsstellen
2014 Ausbildung zum Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung
2016 Ausbildung zum Bausachverständigen für Feuchteschäden und Schimmelpilzbewertung
07.2019 Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B
09.2020 Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C
12.2021 Asbestsanierung Sachkundelehrgang: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten
05.2022Nachträgliche Bauwerksabdichtung nach WTA
05.2022Typische Mängel in der Elektroinstallation
05.2022Typische Schäden und Mängel an WDVS
05.2022Typische Mängel in der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation
Josef Andreas Roth

Josef Andreas Roth

Am Mühlfeld 2
94518 Spiegelau
Telefon: 08553 427313
(Werktags von 18:00 - 20:00)
Mobil: 0152 33745563

Allgemeines über Gutachter und schriftliche Auswertungen

Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden verfüge ich über die zur Erstellung des Gutachtens, Fachberichtes bzw. Protokolls notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten. Dies wurde mir per Prüfung am 12. Juli 2014 in Neufahrn vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2188345 (Schäden an Gebäuden), und mit der Nummer 2188338 (Immobilienbewertung) zuerkannt. Bei einer zusätzlichen Ausbildung wurde mir per Prüfung am 24.05.2016 in Jülich vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2519386 der Titel Sachverständiger für Feuchte und Schimmelpilzschäden verliehen.

Ich versichere, dass ich Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über die ermittelten Daten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.

Sachverständige für Immobilienbewertung und Bausachverständige für Schäden an Gebäuden, Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden erstatten Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§ 11 SVO).

Über die erbrachten und bewerteten Leistungen führen Sachverständige entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO). Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Alle Immobiliengutachter verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).

Alle Feststellungen zu Beschaffenheit und tatsächlichen Eigenschaften der baulichen Anlagen und der durch den Sachverständigen begutachteten Bauteile werden ausschließlich nach den vom Auftraggeber überlassenen und zur Einsichtnahme vorgelegten Unterlagen und nach den Ergebnissen der Inaugenscheinnahme am Ortstermin bzw. in den Ortsterminen getroffen. Im Ortstermin bzw. in den Ortsterminen werden für das Gutachten nur die hier angegebenen Baustoffe – bzw. Bauteilprüfungen vorgenommen. Für das Gutachten werden keine Funktionsprüfungen oder Bodenuntersuchungen außer den hier angegebenen vorgenommen. Alle Feststellungen des Sachverständigen erfolgen, mit Ausnahme der unter Punkt 4 ggf. näher beschriebenen, durch Inaugenscheinnahme. Eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einschließlich Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen etc. bezogen auf den Bestand und seine Nutzung erfolgen nicht. Zerstörende Untersuchungen werden ggf. näher beschriebenen, nicht durchgeführt. Angaben über nicht sichtbare Bauteile und verwendete Baustoffe beruhen auf vorgelegte Unterlagen des Auftraggebers, auf gemachte Aussagen des Auftraggebers oder aus dessen Vermutungen. Bauteile und Baustoffe werden nicht auf Kontamination, chemischer oder biologischer Art, hin überprüft. Es wird davon ausgegangen, dass keine Kontamination (außer durch einen augenscheinlich erkannten Schimmelpilzbefall) vorliegt.

Gutachten unterliegen dem Urheberschutz, es ist nur für die Auftragnehmer und für den vertraglich bestimmten Zweck bestimmt. Mit dem Sachverständigenvertrag werden nur Rechte der Vertragsparteien begründet. Nur der Auftraggeber und der Sachverständige können aus dem Sachverständigenvertrag und dem Gutachten gegenseitige Rechte geltend machen.
Sachverständigenbüro Roth

Ihr persönlicher Ansprechpartner aus der Region

Als freier Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung verfüge ich über die zur Erstellung von Gutachten notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten.

Dies wurde mir per Prüfung am 12. Juli 2014 in Neufahrn vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2188345 und Nummer 2188338 zuerkannt.

Ich versichere, dass ich alle Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über ermittelte Daten, Fakten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.

Lebenslauf

1984-1986Ausbildung zum Maurer bei der Firma Müller in Palmberg
1998-2000Ausbildung zum Bautechniker der Fachrichtung Tiefbau an der PTL Eckert in Regenstauf
07.2014Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Schäden an Gebäuden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Immobilienbewertung, PersCert TÜV Rheinland
04.2016Ausbildung zum Bausachverständigen zur Bewertung von Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden, PersCert TÜV Rheinland
07.2019Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B
09.2020Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C
02.1989-04.1989Bavaria Bauschutz, Moosburg im Bereich Betonsanierung
04.1989-09.1989Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung
10.1990-12.1990Hochtief AG, München im Bereich Betonsanierung
04.1991-09.1998Stratebau GmbH, Grafenau als Facharbeiter Tiefbau
ab 1992als Vorarbeiter im allgemeinen Tiefbau
ab 1994als Einbaumeister im bituminösen Straßenbau
09.2000-03.2012Karl Bachl GmbH & Co KG, Deching als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau
04.2012-02.2013Swietelsky Bau GmbH, Burghausen als Bauleiter Straßen – und Asphaltbau, Tiefbau
07.2014-12.2014Praktikum bei der Architekturschmiede in Kirchdorf i. Wald als Bausachverständiger und Bauleiter im Tiefbau
05.2015Selbständige Tätigkeit als Bausachverständiger
2000Staatlich geprüfter Bautechniker, Fachrichtung Tiefbau
2014 u.2016Bausachverständiger diverser Bereiche
1992Vorarbeiterlehrgang in Stockdorf
1996Führungstraining für Schachtmeister
2001Sicherung von Arbeitsstellen
2014Ausbildung zum Bausachverständigen für Schäden an Gebäuden und Immobilienbewertung
2016Ausbildung zum Bausachverständigen für Feuchteschäden und Schimmelpilzbewertung
07.2019Ausbildung Arbeitsschutzrechtliche Kenntnisse nach RAB 30, Anlage B
09.2020Ausbildung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators auf Baustellen nach RAB 30, Anlage C
Josef Andreas Roth

Josef Andreas Roth

Am Mühlfeld 2
94518 Spiegelau
Telefon: 08553 427313
(Werktags von 18:00 - 20:00)
Mobil: 0152 33745563

Allgemeines über Gutachter und schriftliche Auswertungen

Als Sachverständiger für Schäden an Gebäuden verfüge ich über die zur Erstellung des Gutachtens, Fachberichtes bzw. Protokolls notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten. Dies wurde mir per Prüfung am 12. Juli 2014 in Neufahrn vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2188345 (Schäden an Gebäuden), und mit der Nummer 2188338 (Immobilienbewertung) zuerkannt. Bei einer zusätzlichen Ausbildung wurde mir per Prüfung am 24.05.2016 in Jülich vom TÜV Rheinland als PersCert mit der Nummer 2519386 der Titel Sachverständiger für Feuchte und Schimmelpilzschäden verliehen.

Ich versichere, dass ich Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen unter den Grundsätzen der Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Gewissenhaftigkeit und der Weisungsfreiheit erstellen werde. Ebenso verpflichte ich mich zur Verschwiegenheit über die ermittelten Daten und Auskünfte bzw. deren Weitergabe an Dritte.

Sachverständige für Immobilienbewertung und Bausachverständige für Schäden an Gebäuden, Feuchteschäden und Schimmelpilzschäden erstatten Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten detailliert kenntlich gemacht (§ 11 SVO).

Über die erbrachten und bewerteten Leistungen führen Sachverständige entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, neben einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO). Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Alle Immobiliengutachter verfügen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).

Alle Feststellungen zu Beschaffenheit und tatsächlichen Eigenschaften der baulichen Anlagen und der durch den Sachverständigen begutachteten Bauteile werden ausschließlich nach den vom Auftraggeber überlassenen und zur Einsichtnahme vorgelegten Unterlagen und nach den Ergebnissen der Inaugenscheinnahme am Ortstermin bzw. in den Ortsterminen getroffen. Im Ortstermin bzw. in den Ortsterminen werden für das Gutachten nur die hier angegebenen Baustoffe – bzw. Bauteilprüfungen vorgenommen. Für das Gutachten werden keine Funktionsprüfungen oder Bodenuntersuchungen außer den hier angegebenen vorgenommen. Alle Feststellungen des Sachverständigen erfolgen, mit Ausnahme der unter Punkt 4 ggf. näher beschriebenen, durch Inaugenscheinnahme. Eine Überprüfung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen einschließlich Genehmigungen, Abnahmen, Auflagen etc. bezogen auf den Bestand und seine Nutzung erfolgen nicht. Zerstörende Untersuchungen werden ggf. näher beschriebenen, nicht durchgeführt. Angaben über nicht sichtbare Bauteile und verwendete Baustoffe beruhen auf vorgelegte Unterlagen des Auftraggebers, auf gemachte Aussagen des Auftraggebers oder aus dessen Vermutungen. Bauteile und Baustoffe werden nicht auf Kontamination, chemischer oder biologischer Art, hin überprüft. Es wird davon ausgegangen, dass keine Kontamination (außer durch einen augenscheinlich erkannten Schimmelpilzbefall) vorliegt.

Gutachten unterliegen dem Urheberschutz, es ist nur für die Auftragnehmer und für den vertraglich bestimmten Zweck bestimmt. Mit dem Sachverständigenvertrag werden nur Rechte der Vertragsparteien begründet. Nur der Auftraggeber und der Sachverständige können aus dem Sachverständigenvertrag und dem Gutachten gegenseitige Rechte geltend machen.